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   VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11.PV   

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https://dejure.org/2012,54379
VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11.PV (https://dejure.org/2012,54379)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2012 - 22 A 2202/11.PV (https://dejure.org/2012,54379)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2012 - 22 A 2202/11.PV (https://dejure.org/2012,54379)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1634/11

    Mitwirkung bei der Bewertung einzelnen Arbeitsplätze

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Fachkammer für Personalvertretungssachen des Landes - vom 4. Oktober 2011 - 23 K 1634/11.F.PV - aufgehoben und der Antrag des Antragstellers abgelehnt.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2011 - 23 K 1634/11.F.PV - aufzuheben und den Antrag des Personalrates Bereich Finanzen vom 14. Juni 2011 zurückzuweisen.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Planstellen werden deshalb im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber entsprechend den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung ausgebracht und auch die rechtliche Bewertung von Arbeitsplätzen und Dienstposten, ihre Zuordnung zu bestimmten Ämtern, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, juris, Rdnr. 24).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Die abstrakte Bewertung als solche stellt jedoch keine personelle Einzelmaßnahme dar (BAG, Beschluss vom 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 -, juris Rdnr. 30).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Sie ist damit letztlich eine "quasi-unternehmerische Entscheidung" und erfolgt deshalb nicht in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten, sondern als Teil der Organisation des betrieblichen Arbeitsablaufes, indem sie festlegt, an welcher Stelle welche Arbeit zu verrichten ist (OVG Saarland, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 5 P 1/04 -, juris Rdnrn. 91 ff.; BAG, Beschluss vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 -, juris Rdnr. 36 für die vom Arbeitgeber vorgenommene Stellen- und Funktionsbeschreibung).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Eine Mitwirkung des Personalrates auch im Einzelfall liefe diesen Überlegungen zuwider, denn die verfassungsmäßig berufenen obersten Exekutivorgane des Landes, der Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen das Recht und die Möglichkeit haben, die Angelegenheiten, die für die Organisation und die Leitung und Steuerung der betreffenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wesentlich sind, selbständig und gegenüber der zuständigen, aus Wahlen hervorgegangenen Vertretungskörperschaft verantwortlich zu entscheiden (vgl. Hess. StGH, Urteil vom 30. April 1986 - P.St. 1023 -, juris Rdnr. 207).
  • StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981

    1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Bei ihnen steht die wirksame und effiziente Erfüllung des gemeinwohlorientierten, an Recht und Gesetz gebundenen Amtsauftrags im Vordergrund (StGH, Urteil vom 8. November 2006 - P.St. 1981 -, juris, Rdnr. 154).
  • OVG Saarland, 11.02.2005 - 5 P 1/04

    Mitbestimmung bei sog. vorverlagerten Beförderungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Sie ist damit letztlich eine "quasi-unternehmerische Entscheidung" und erfolgt deshalb nicht in Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beschäftigten, sondern als Teil der Organisation des betrieblichen Arbeitsablaufes, indem sie festlegt, an welcher Stelle welche Arbeit zu verrichten ist (OVG Saarland, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 5 P 1/04 -, juris Rdnrn. 91 ff.; BAG, Beschluss vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 -, juris Rdnr. 36 für die vom Arbeitgeber vorgenommene Stellen- und Funktionsbeschreibung).
  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 46/98

    Mitbestimmung und Mitwirkung eines Personalrates bei der Erstellung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11
    Die Bewertung des Arbeitsplatzes ist dabei nicht personenbezogen; die Stellenbewertung erfolgt nach rein objektiven Kriterien und beinhaltet die Analyse, Messung und die wertmäßige Differenzierung der Anforderungen und Schwierigkeitsgrade, die sich aus den Aufgaben der Stelle ergeben und an den Inhaber der Stelle gerichtet sind (vgl. Hohmann in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Bd. III, § 81, Stand September 2010, Rdnr. 323; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 1998 - 6 A 46/98.PVL - juris, Rdnr 38 unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Oktober 1990 - CL 13/88 -).
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2203/11

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Beschäftigten; Mitbestimmung bei der

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte, die zum Gegenstand der mündlichen Anhörung gemachten Verwaltungsvorgänge (ein Hefter) und die Gerichtsakte des Verfahrens 22 A 2202/11.PV nebst deren Verwaltungsvorgängen Bezug genommen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 5 A 10073/20

    Personalvertretungsrecht -Mitbestimmung bei der Gewährung einer Amtszulage

    Demzufolge fallen nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur Ausschreibungsrichtlinien und Anforderungsprofile, aber auch Stellenbeschreibungen bzw. -bewertungen nicht unter die Richtlinien über die personelle Auswahl bei Personalmaßnahmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1990 - 6 P 27.87 -, a.a.O.; VGH BW, Beschluss vom 15. Mai 1997 - PB 15 S 145/97 -, PersR 1997, 403 und juris, dort Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 8. November 1988 - CL 43/86 -, ZBR 1989, 286 und juris, dort Rn. 6; HessVGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 22 A 2202/11.PV -, juris, Rn. 18; Ilbertz, a.a.O., § 76 Rn. 49).

    Sie betrifft noch keine personelle Einzelmaßnahme in einem Auswahlverfahren, auch wenn sie maßgebliche Vorgaben für eine spätere Eingruppierung oder Besoldung aufweist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 6. November 2012 - 22 A 2202/11.PV -, juris, Rn. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 10 A 11399/20

    Beteiligungsrecht des Richterrats an der Personalplanung bzw. -anforderung

    Hierfür spricht auch die Einordnung bei den organisatorischen Beteiligungstatbeständen in § 84 LPersVG, die darin begründet ist, dass bei diesen die wirksame und effiziente Erfüllung des gemeinwohlorientierten, an Recht und Gesetz gebundenen Amtsauftrags und nicht der einzelne Arbeitsplatz bzw. die Person des Stelleninhabers im Vordergrund steht (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 6. November 2012, - 22 A 2202/11.PV -, juris Rn 20).
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